Lizenzvertrag

 


Durch den Kauf und Einsatz der Software erklären Sie sich mit diesen Lizenzabkommen einverstanden.
 

  • Diese Lizenz erlaubt es Ihnen, EASYLOGGER wie folgt zu verwenden:

    Website-Lizenz: Einsatz und Installation auf einer Website.
    Server-Lizenz: Einsatz und Installation auf einem Server mit
    beliebig vielen Websites.
    ISP-Lizenz: Einsatz und Installation auf beliebig vielen Servern 
    eines Unternehmens mit beliebig vielen Websites.

    Für jede installierte Instanz ausserhalb der oben aufgeführten Lizenz-Modelle dieses Programms benötigen Sie jeweils eine erworbene Lizenz.
      

  • Als legitimierter Benutzer von EASYLOGGER können Sie auf eigenes Risiko die Software verändern und/oder auf Ihre Bedürfnisse anpassen. Sie können Dritte mit der Anpassung/Veränderung beauftragen.
     
  • Die Original-Software oder die angepasste/veränderte Software und Teile derer dürfen nicht weitergegeben oder verkauft oder wiederverkauft werden.
     
  • Alle Copyright- und Versions-Hinweise, die in EASYLOGGER oder deren HTML-Seiten verwendet, erstellt und/oder gezeigt werden, dürfen nicht entfernt werden. Die Copyright- und Versions-Hinweise sowie je nach Version der Zusatz „powered by EASYLOGGER“ müssen sichtbar und in ungeänderter Form dargestellt werden.

    Hinweis: EASYLOGGER zeigt Copyright-Hinweise nur in der Administration.
     
  • Dieses Lizenzabkommen beruht auf der aktuellen internationalen Gesetzeslage.
     
  • Bei einem Verstoß gegen diesen Lizenzvertrag kann die erworbene Lizenz jederzeit zurückgezogen und für nichtig erklärt werden, es werden keinerlei geleisteten Zahlungen für erworbene Lizenzen erstattet.
     
  • EASYLOGGER und die dazugehörenden Dateien werden ohne Funktionsgarantie für die im Umfeld verwendete Hardware oder Software verkauft.
     
  • Der Hersteller ist in keiner Form für Inhalte oder Verfasser verantwortlich, die durch diese Software erstellt wurden.
     
  • Das Risiko der Benutzung von EASYLOGGER obliegt dem Lizenznehmer, jegliche Erstattungen im Rechtsfall erstrecken sich maximal auf den Kaufpreis der Lizenz - ein Antrag auf Erstattung muß maximal 30 Tage nach Erhalt der Lizenz vorliegen.

 Stand: 22.06.2002

 

 

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